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Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr 2024 in seinen Sitzungen sowie anhand schriftlicher und mündlicher Berichte der Geschäftsführung der Wohnbau GmbH über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens sowie alle wichtigen Geschäftsvorfälle eingehend unterrichtet. Dementsprechend konnte er sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Im Geschäftsjahr 2024 ist der Aufsichtsrat dreimal zusammengetreten.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Wohnbau GmbH zum 31. Dezember 2024 sowie die Lageberichte 2024 wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH & Co. KG, unter Einbeziehung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Lage, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat die Berichte der Prüfungsgesellschaft und die Prüfungsergebnisse zum Jahres- und Konzernabschluss 2024, die Anhänge zum Jahresabschluss sowie die Lageberichte und den Vorschlag der Geschäftsführung für die Gewinnverwendung zustimmend zur Kenntnis genommen. Er empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den vorgelegten Jahresabschluss 2024 der Wohnbau GmbH festzustellen, den Konzernabschluss 2024 zu billigen und dem Gewinnvorschlag der Geschäftsführung zu folgen.
Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Geschäftsführung für ihren Einsatz und die erfolgreich geleistete Arbeit.
Berlin, im Juli 2025
Prof. Hans Helmut Schetter
Vorsitzender des Aufsichtsrates
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